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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Gewährleistung und Haftung

1.1. Pegasus Incoming leistet Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen Aufgaben, nicht jedoch für Mängel, deren Zustandekommen auf fehlende Mitwirkung des Vertragspartners zurückzuführen sind.
1.2. Pegasus Incoming haftet nur für Schäden, die es aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
1.3. Die Haftung und Gewährleistung von Pegasus Incoming erstreckt sich nicht auf Leistungen oder Handlungen Dritter, auch wenn diese zur hilfsweisen Besorgung von Teilleistungen herangezogen werden.
1.4. Der Vertragspartner haftet seinerseits für jeglichen Schaden, der Pegasus Incoming oder Dritten aus oben bezeichneter Veranstaltung entstehen sollte, und hält Pegasus Incoming auch bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass durch Besucher der Veranstaltung Schäden verursacht werden, für die Pegasus Incoming haftbar gemacht würde.
1.5. Der Vertragspartner leistet Gewähr für die Richtigkeit seiner Angaben über Termine, Personen, Anforderungen sowie die sonst zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen Informationen.
1.6. Insbesondere übernimmt Pegasus Incoming keinerlei Verantwortung oder Haftung für die umsatz- oder ertragsteuerlichen Obliegenheiten des Vertragspartners. Die von Pegasus Incoming durchgeführte Erfassung und Verwaltung der Buchungen und Zahlungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung stellen keine Aufzeichnungen im Sinne der Bundesabgabenordnung dar, etwaige Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten des Vertragspartners werden dadurch nicht abgedeckt. Die Zurechnung von Umsätzen ergibt sich aus den entsprechenden Abrechnungen gegenüber Dritten, insbesondere den Veranstaltungsteilnehmern und Sponsoren.
1.7. In allen Fällen haftet Pegasus Incoming nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Angestellten.
1.8. Die Vereinbarung kann von jedem Partner zu jeder Zeit fristlos gekündigt werden, wenn über das Vermögen des anderen Vertragspartners, also von Pegasus Incoming oder des Vertragspartners, das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet worden ist.
1.9. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unterwerfen sich beide Vertragspartner ausdrücklich dem sachlich zuständigen Gericht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien.

2. Vorzeitige Vereinbarungsbeendigung

2.1. Rücktritt
2.1.1. Pegasus Incoming ist berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten, wenn der Vertragspartner wesentliche Bedingungen nicht einhält und der notwendigen Mitwirkung an der Vorbereitung des Kongresses säumig ist oder sonst gegen Treu und Glauben handelt.
2.1.2. Der Vertragspartner hat Pegasus Incoming in diesem Falle sämtliche bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erwachsenen Auslagen und Kosten zu ersetzen.
2.1.3. Der Rücktritt des Vertragspartners mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären. Diese Erklärung kann mit gleicher Wirkung auch anstelle dessen an die Kontaktperson zugestellt werden.

2.2. Absage
Pegasus Incoming behält sich im Falle einer Absage der Veranstaltung den Anspruch auf Abgeltung der bis dorthin entstandenen Kosten und Barauslagen einschließlich jener, die bis zur vollendeten Durchführung der Absage (Mitteilung an Vertragspartner, an diese zu entrichtende Kostenersätze und Stornogebühren etc.) anfallen.

2.3. Stornierung
2.3.1. Ein Rücktritt seitens des Vertragspartners von der Vereinbarung, oder von der Abwicklung des Symposiums innerhalb von drei Monaten vor Veranstaltungsbeginn gilt als Storno.
2.3.2. Im Fall des Stornos der Veranstaltung (unabhängig vom Grund der Stornierung) bezahlt der Vertragspartner an Pegasus Incoming eine Stornogebühr in Höhe der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erwachsenen Auslagen und Kosten, einschließlich jener, die zur vollendeten Durchführung der Stornierung (Mitteilung an Vertragspartner, an diese zu entrichtende Kostenersätze und Stornogebühren etc.) anfallen.