1.1. Pegasus Incoming leistet Gewähr für eine
ordnungsgemäße Ausführung der übertragenen Aufgaben,
nicht jedoch für Mängel, deren Zustandekommen auf fehlende Mitwirkung
des Vertragspartners zurückzuführen sind.
1.2. Pegasus Incoming haftet nur für Schäden,
die es aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten
hat.
1.3. Die Haftung und Gewährleistung von Pegasus
Incoming erstreckt sich nicht auf Leistungen oder Handlungen Dritter,
auch wenn diese zur hilfsweisen Besorgung von Teilleistungen herangezogen
werden.
1.4. Der Vertragspartner haftet seinerseits für
jeglichen Schaden, der Pegasus Incoming oder Dritten aus oben bezeichneter
Veranstaltung entstehen sollte, und hält Pegasus Incoming auch bei
Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere
auch für den Fall, dass durch Besucher der Veranstaltung Schäden
verursacht werden, für die Pegasus Incoming haftbar gemacht würde.
1.5. Der Vertragspartner leistet Gewähr für
die Richtigkeit seiner Angaben über Termine, Personen, Anforderungen
sowie die sonst zur Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen Informationen.
1.6. Insbesondere übernimmt Pegasus Incoming keinerlei
Verantwortung oder Haftung für die umsatz- oder ertragsteuerlichen
Obliegenheiten des Vertragspartners. Die von Pegasus Incoming durchgeführte
Erfassung und Verwaltung der Buchungen und Zahlungen im Zusammenhang mit
der Veranstaltung stellen keine Aufzeichnungen im Sinne der Bundesabgabenordnung
dar, etwaige Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten des Vertragspartners
werden dadurch nicht abgedeckt. Die Zurechnung von Umsätzen ergibt
sich aus den entsprechenden Abrechnungen gegenüber Dritten, insbesondere
den Veranstaltungsteilnehmern und Sponsoren.
1.7. In allen Fällen haftet Pegasus Incoming nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Angestellten.
1.8. Die Vereinbarung kann von jedem Partner zu jeder
Zeit fristlos gekündigt werden, wenn über das Vermögen
des anderen Vertragspartners, also von Pegasus Incoming oder des Vertragspartners,
das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet worden ist.
1.9. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser
Vereinbarung ergeben, unterwerfen sich beide Vertragspartner ausdrücklich
dem sachlich zuständigen Gericht. Ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien.
2.1. Rücktritt
2.1.1. Pegasus Incoming ist berechtigt, von dieser Vereinbarung
zurückzutreten, wenn der Vertragspartner wesentliche Bedingungen
nicht einhält und der notwendigen Mitwirkung an der Vorbereitung
des Kongresses säumig ist oder sonst gegen Treu und Glauben handelt.
2.1.2. Der Vertragspartner hat Pegasus Incoming in diesem
Falle sämtliche bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erwachsenen
Auslagen und Kosten zu ersetzen.
2.1.3. Der Rücktritt des Vertragspartners mittels
eingeschriebenen Briefes zu erklären. Diese Erklärung kann mit
gleicher Wirkung auch anstelle dessen an die Kontaktperson zugestellt
werden.
2.2. Absage
Pegasus Incoming behält sich im Falle einer Absage der Veranstaltung
den Anspruch auf Abgeltung der bis dorthin entstandenen Kosten und Barauslagen
einschließlich jener, die bis zur vollendeten Durchführung
der Absage (Mitteilung an Vertragspartner, an diese zu entrichtende Kostenersätze
und Stornogebühren etc.) anfallen.
2.3. Stornierung
2.3.1. Ein Rücktritt seitens des Vertragspartners
von der Vereinbarung, oder von der Abwicklung des Symposiums innerhalb
von drei Monaten vor Veranstaltungsbeginn gilt als Storno.
2.3.2. Im Fall des Stornos der Veranstaltung (unabhängig
vom Grund der Stornierung) bezahlt der Vertragspartner an Pegasus Incoming
eine Stornogebühr in Höhe der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts
erwachsenen Auslagen und Kosten, einschließlich jener, die zur vollendeten
Durchführung der Stornierung (Mitteilung an Vertragspartner, an diese
zu entrichtende Kostenersätze und Stornogebühren etc.) anfallen.